Vor Ausführung von Baumaßnahmen
Beweissicherungen bei Baumängeln und Bauschäden im Auftrag von Gerichten
Beweissicherung an Nachbargebäuden vor Bauausführung von Neubaumaßnahmen
Abwendung von ungerechtfertigten Schadenersatzforderungen durch Baumaßnahmen
Nachweis von gerechtfertigten Schadenersatzforderungen durch Baumaßnahmen
Wird ein Bauherr nach dem Beginn seiner Baumaßnahme auf einen Schaden an einem Nachbarobjekt hingewiesen, kann die Behauptung, dass es sich um einen Schaden handelt, der durch die Baumaßnahme entstanden sein soll, nicht mehr nachgewiesen werden.
Beweissicherung gem DIN 4123. Es erfolgt eine Begehung der Nachbarobjekte und schriftliche sowie fotografische Dokumentation eventuell vorhandener Bauschäden.
4. Auftraggeber
Gerichte
öffentliche Auftraggeber
private Auftraggeber
Rechtsanwälte
Versicherungen
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