Die Beweissicherung

Vor Ausführung von Baumaßnahmen

Beweissicherungen bei Baumängeln und Bauschäden im Auftrag von Gerichten

Beweissicherung an Nachbargebäuden vor Bauausführung von Neubaumaßnahmen

Abwendung von ungerechtfertigten Schadenersatzforderungen durch Baumaßnahmen

Nachweis von gerechtfertigten Schadenersatzforderungen durch Baumaßnahmen

Wird ein Bauherr nach dem Beginn seiner Baumaßnahme auf einen Schaden an einem Nachbarobjekt hingewiesen, kann die Behauptung, dass es sich um einen Schaden handelt, der durch die Baumaßnahme entstanden sein soll, nicht mehr nachgewiesen werden.

Beweissicherung gem DIN 4123. Es erfolgt eine Begehung der Nachbarobjekte und schriftliche sowie fotografische Dokumentation eventuell vorhandener Bauschäden.

4. Auftraggeber

Gerichte

  • Oberlandesgerichte
  • Landgerichte
  • Amtsgerichte
  • Verwaltungsgerichte
  • Sozialgerichte

öffentliche Auftraggeber

  • Bundes- und Landesbehörden
  • Kreisverwaltungen
  • Stadt- und Kreisverwaltungen
  • Kirchen und Religionsgemeinschaften

private Auftraggeber

  • WEG-Verwaltungen
  • private Hauseigentümer
  • Firmen aller Art
  • medizinische Einrichtungen
  • Privatpersonen

Rechtsanwälte

Versicherungen

Öffentlich bestellt und vereidigt von der Handwerkskammer Düsseldorf

Bestellungs-Urkunde

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41334 Nettetal
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