Ein Bauunternehmer baut einen Anbau an einem bestehenden Haus (sagen wir in Heinsberg). Der Anbau wird aus Gasbetonsteinen hergestellt. Dach, Innenputz und Estrich macht der Unternehmer mit. Den Innenausbau der Böden und Wände macht der Kunde selber. Der Kunde hat den Boden mit 2,5cm dicken Echtholzdielen belegt.
Nach einiger Zeit stellen sich Risse im Gasbetonmauerwerk ein. Der Kunde bemängelt, daß die Risse durch Fundamentabsackungen entstehen. Es entbrennt ein bitterer Rechtsstreit vor dem Landgericht. Der Kunde will vom Bauunternehmer einen Streitwert von weit über 70.000,- €…der Ruin für den Bauunternehmer.
Ein Gutachten wird erstellt…und siehe da, der Schaden ist dadurch zu erklären, daß die Holzdielen auf den noch restfeuchten Estrich fest verklebt worden sind. Die Arbeiten wurden ohne Messprotokolle hinsichtlich Estrichrestfeuchte ausgeführt. Diese Holzdielen nahmen dann Feuchtigkeit auf und dehnten sich aus..bis zu 20% ihrer Größe. Hierdurch wurde die Steine des Gasbetonmauerwerks regelrecht aufgesprengt. Der Kunde hat diesen Prozess dann haushoch verloren.